Klimaanalgen

Benötige ich für den Einbau einer Klimaanlage eine Genehmigung?

Wie so vieles in Deutschland unterliegt auch der Einbau einer Klimaanlage speziellen Regelungen, die bereits im Vorfeld genau bedacht werden müssen. Aus gesetzlicher Sicht entstehen dabei Unterschiede, beispielsweise in der Frage, ob es sich um einen Neubau oder eine nachträgliche Umrüstung handelt und auch zwischen Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung und Mietern muss unterschieden werden. Im folgenden Artikel finden Sie alle Informationen über die Anforderungen und erforderliche Genehmigungen für den Einbau eines Klimagerätes.

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Klimaanlage in der Eigentumswohnung:
Diese Erlaubnis benötigen Eigentümer

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Eine Eigentumswohnung zu besitzen, bedeutet nicht automatisch, dass alle Veränderungen an der Wohnung ohne Zustimmung erfolgen dürfen. Die Montage eines festen Split-Gerätes stellt aus rechtlicher Sicht eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar und muss von der Eigentümergemeinschaft daher genehmigt werden. Dazu muss eine einfache Mehrheit vorliegen. Sollten Sie Ihre Anlage ohne diese Genehmigung einbauen, dann können Sie in den nachfolgenden drei Jahren zum Rückbau aufgefordert werden.

Warum sind Klimageräte im Wohnungseigentum überhaupt genehmigungspflichtig?

Split Klimageräte bestehen aus zwei Komponenten. Eine Komponente wird als Wand-, Decken- oder Truhengerät im Inneren Ihres Wohnraumes angebracht und ist daher unkritisch. Die zweite Komponente wird als Außengerät aber an der Fassade angebaut, die bei Eigentümergemeinschaften zum Gemeinschaftseigentum gehört. Aus diesem Grund dürfen auch alle Eigentümer darüber entscheiden, ob sie einer solchen Veränderung am Gebäude zustimmen.

Hinweis: Insbesondere in Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen gibt es die Möglichkeit, Außengeräte von Klimalösungen auf dem Dach zu installieren. Durch eine Installation auf dem Dach wird die Ästhetik der Außenfassade nicht beeinträchtigt und es können gleich mehrere Eigentümer die innenliegenden Komponenten mit dem Außengerät verbinden.

Neue Gesetzeslage macht die Ablehnung einer Zustimmung schwieriger

Nach einer alten Gesetzeslage konnten Eigentümer einen Antrag auf die Zustimmung für den Einbau einer Klimaanlage allein deshalb anfechten, weil sie die Fassade dadurch optisch beeinträchtigt sehen. Dies reicht nun als Grund nicht mehr aus. Wer mit einer Klimaanlage am Haus nicht einverstanden ist, muss einen gravierenden Nachteil benennen, der sich daraus für ihn ergibt. Wird ein anderer Wohnungseigentümer durch die Installation des Gerätes gravierend benachteiligt, dann ist die Ablehnung dagegen rechtsgültig.

Ein Tipp: Selbst wenn die Genehmigung durch andere Wohnungseigentümer erteilt worden ist, gibt es eine einmonatige Anfechtungsfrist. Daher sollten Sie mit dem Einbau diese Frist abwarten, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.

Klimaanlage im Eigenheim:
Das müssen Sie beachten

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Grundsätzlich ist es für Besitzer eines freistehenden Eigenheims aus rechtlicher Sicht einfacher, ein Klimagerät zu installieren. Sowohl die innenliegenden Räume als auch die Fassade gehören zum Eigentum. Daher brauchen Sie aus dieser Sicht niemandem nach seinem Einverständnis zu fragen. Trotzdem gibt es spezielle Vorschriften, die Eigenheimbesitzer berücksichtigen müssen. Dies betrifft insbesondere die Geräuschbelästigung, die von einem solchen Gerät ausgeht.

Klimaanlagen verursachen Lärm in der Nachbarschaft

Kritisch sind in Bezug auf den Lärm hier vor allem wieder die Außengeräte der Split-Anlagen. Diese können im Sommer zu erheblichen Einschränkungen führen, wenn sie Tag und Nacht durchlaufen. Der Gesetzgeber hat daher eine klare Regelung getroffen, was bei der Installation der Klimaanlage am Haus beachtet werden muss. Festgehalten sind diese Regeln im Bundesimmissionsschutzgesetz. Man unterscheidet hier vor allem nach der Lage des Hauses.

1. Urbane Gebiete
Befindet sich das Haus in einem urbanen Gebiet, dann darf die Lautstärke der Klimaanlage tagsüber bei maximal 63 DB liegen und in der Nacht nur noch bei 43 DB.

2. Kleinsiedlungen
Der Lärmpegel darf am Tag die Grenze von 55 DB nicht übersteigen. In der Nacht liegt der Höchstwert bei 40 DB.

3. Reine Wohngebiete
Hier darf das Geräusch der Klimaanlage bei maximal 50 DB am Tag liegen und in der Nacht bei maximal 35 DB.

Moderne Klimalösungen sind längst nicht mehr so laut und haben trotz reduziertem Lärmpegel noch eine sehr hohe Leistung. Gerne beraten wir Sie, welches Modell aus unserem Shop am besten für Ihren Einsatzzweck geeignet ist. Zudem können Sie auch spezielle Schallschutzhauben kaufen, die insbesondere im städtischen Raum und überall dort, wo Häuser dicht zusammenstehen sinnvoll sind.

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Mindestabstand des Außengerätes von der Grundstücksgrenze

Zudem gibt es auch Vorschriften darüber, wie weit das Außengerät von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss. Dieser Abstand muss mindestens 3 Meter betragen. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, so kann der Nachbar Sie zum Rückbau Ihrer Klimatechnik verklagen.

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Braucht man eine Baugenehmigung für eine Klimaanlage?

Nein. Auch wenn die Auflagen in Bezug auf den Abstand zum Nachbargrundstück und den Vorgaben in Bezug auf die Lärmbelästigung relativ streng sind, ist für die Klimaanlagenerrichtung in Deutschland keine Baugenehmigung erforderlich. Wichtig ist nur, das friedliche Miteinander in der Nachbarschaft nicht zu gefährden.

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Montage einer Klimaanlage:
Diese Vorschriften gelten für Mieter

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Sie möchten in Ihrer Mietwohnung eine Klimaanlage einbauen? Dann ist dies nicht so einfach zulässig, sondern bedarf der Zustimmung des Vermieters. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.

Für welche Klimaanlagen muss eine Erlaubnis vorliegen?

Insbesondere der Betrieb einer Split-Klimaanlage in der Wohnung muss vom Vermieter abgesegnet werden. Bei der Anbringung des Außengerätes handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die immer mit dem Eigentümer abgestimmt sein muss. Bei der Montage wird die Dämmung teilweise zerstört und auch in die Fassade muss ein Loch gebohrt werden.

Oftmals sind Eigentümer bereit dazu, eine solche Wohnungsmodernisierung zu erlauben. Wichtig ist, dass Sie die Geräte durch eine Fachfirma montieren lassen. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Betrieb der Anlage im Rahmen der zulässigen Lärmimmission erfolgt. Ob die Anlage die zulässige Zimmerlautstärke übersteigt, kann im Streitfall ein technisches Gutachten klären.

Klimageräte immer vom Fachmann einbauen lassen

Wenn Sie die nötigen Genehmigungen vorliegen haben, dann sollten Sie die Klimalösungen ausschließlich von einem Fachmann montieren lassen. Damit das Gerät effizient arbeiten kann, müssen alle Komponenten exakt aufeinander abgestimmt sein. So sollte beispielsweise die Länge des Schlauches genau ausgemessen sein, damit das Kältemittel gut zirkulieren kann.

Darf das Außengerät auf den Balkon gestellt werden?

Um die Fassade nicht durch die Installation eines Außengerätes zu beschädigen, könnte dieses auch einfach auf den Balkon gestellt werden. Aber auch das ist aus rechtlicher Sicht kritisch. Denn durch die Lärmentwicklung könnten sich die Nachbarn gestört fühlen. So oder so: Sie werden nicht drum herumkommen, mit Ihrem Vermieter gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Die Alternative:
Monoblock Klimageräte, mobile Klimaanlagen & Wärmepumpen

Sollten Sie in Ihrer Mietwohnung oder in der Eigentumswohnung aus rechtlicher Sicht keine Klimalösung installieren dürfen, dann brauchen Sie im Sommer trotzdem nicht zu schwitzen. Eine gute Alternative sind Monoblock Anlagen, bei denen die innenliegende und die außenliegende Einheit in einem Gerät kombiniert sind. Das Kondensat wird über einen Schlauch durch das Fenster nach außen geführt. Dadurch müssen keine Veränderungen am Gebäude durchgeführt werden. Beachten Sie aber, dass durch das geöffnete Fenster ein Teil der kalten Luft wieder nach außen entweicht. Mobile Geräte eignen sich vor allem für die Klimatisierung kleinerer Räume.

Eigenheimbesitzer können alternativ eine Wärmepumpe einbauen. Diese dient allerdings wie der Name schon sagt in erster Linie der Wärmeerzeugung, hat aber im Sommer je nach Modell auch eine klimatisierende Funktion. Hier empfehlen sich Wärmepumpen-Klimaanlagen als Komplettlösung. Die integrierte Kühlfunktion sorgt dafür, dass Ihre Räume in den Sommermonaten angenehm klimatisiert sind, ohne dass weitere Klimageräte nötig werden.

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