Klimaanalgen

Durch den Betrieb einer Klimaanlage kann es zu einer beträchtlichen Lärmbelästigung und Ruhestörung in der Nachbarschaft kommen. Nicht selten ist dies auch der Grund für Unstimmigkeiten zwischen Mietern einer Wohnung, die schlussendlich über den Vermieter oder sogar den Anwalt ausgetragen werden. Doch darf eine Klimaanlage pauschal verboten werden? Was erlaubt ist und was nicht, haben wir Ihnen an dieser Stelle zusammengestellt.

Klimagerät einbauen: Wohnkomfort vs. Ruhestörender Lärm

Eine Klimaanlage ist ein echter Mehrwert zu jeder Jahreszeit. Im Sommer sorgt sie für kühle Temperaturen im Raum, aber auch im Winter kann sie je nach Modell Räume angenehm klimatisieren. Umso nachvollziehbarer ist es, dass sich immer mehr Menschen für einen solchen Mehrwert in ihrem Haus oder ihrer Wohnung entscheiden. Die Geräte können entweder direkt beim Neubau eingebaut oder auch problemlos nachgerüstet werden.

So laut sind Klimaanlagen wirklich

Insbesondere ältere Klimalösungen können zu einer beträchtlichen Ruhestörung führen, da sie sehr laut sind und für andere Mieter oder Bewohner tatsächlich mit einer ständigen Lärmbelästigung und Ruhestörung einhergehen. Split Klimaanlagen bestehen aus einem Außengerät, das im Außenbereich des Hauses installiert wird und einer Wand-, Truhen- oder Deckeneinheit im Innenbereich. Insbesondere die Geräte mit Außeneinheit sind oftmals der Grund für laute Geräusche, die zu einem echten Problem werden können.

Die Lautstärke von Außengeräten liegt durchschnittlich zwischen 43 und 59 Dezibel. Moderne Klimageräte können diese Werte aber bereits empfindlich unterschreiten, sodass von ihnen kaum noch eine Lärmbelästigung ausgeht.

Die gesetzlichen Regelungen für Nachbarschaftslärm

Die zulässige Lautstärke für Lärm hängt zunächst davon ab, in welchem städtischen Raum das Gerät installiert ist. Generell gelten die folgenden Vorgaben für gesetzliche Ruhezeiten bzw. die erlaubte Lärmbelästigung durch Klimaanlagen. 

  • Städtische Gebiete: 63 Dezibel am Tag (6 bis 22 Uhr), 45 Dezibel in der Nacht
  • Allgemeine Wohngebiete & Kleinsiedlungen: 55 Dezibel am Tag, 40 Dezibel in der Nacht
  • Reine Wohngebiete: 50 Dezibel am Tag, 35 Dezibel in der Nacht

Insbesondere bei Klimaanlagen mit Außengeräten muss per Gesetz darauf geachtet werden, dass der Schallschutz eingehalten wird. Meistens kommt es in der Nacht zu Beschwerden, wenn die Nachtruhe anderer Mieter durch die nächtliche Ruhestörung beeinträchtigt wird. In diesem Fall können andere Mieter sogar eine Mietminderung beim Vermieter geltend machen, wenn das Problem nach Festsetzung einer Frist nicht behoben wird.

Ist meine Klimaanlage zu laut?

Andere Nachbarn haben sich darüber beschwert, dass Ihre Klimatechnik zu laut ist oder sogar bereits beim Vermieter eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung eingereicht? Ob Ihr Geräte tatsächlich zu laut ist und daher sogar verboten werden darf, muss anhand verschiedener Kriterien bewertet werden. Dabei spielt es eine Rolle, zu welcher Tageszeit Sie die Anlage einschalten, ob diese mit Schallschutzelementen versehen wurde und wie groß die Entfernung zum nächsten Schlafzimmer ist.

Gemessen wird die Lautstärke übrigens am sogenannten Immissionsort. In einem Wohngebiet ist dies der Ort, der im Außenbereich einen halben Meter vor dem geöffneten Fenster des am meisten vom Lärm betroffenen, schutzbedürftigen Raumes liegt. In aller Regel handelt es sich dabei um das Schlafzimmer.

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Mieter müssen Vermieter um Erlaubnis für ein Klimagerät bitten

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Fakt ist: In einer Mietwohnung oder einem Mietshaus dürfen die Bewohner nicht einfach so ein Split Klimagerät verbauen. Sie müssen den Vermieter vorab um Erlaubnis bitten, da es sich um eine bauliche Veränderung an der Mietsache handelt. Diese Erlaubnis muss schriftlich vorliegen – andernfalls kann der Vermieter auch im Nachhinein ein Verbot aussprechen und Sie müssen im schlimmsten Fall alles wieder abbauen. Eine gute und ehrliche Kommunikation im Vorfeld kann allen Beteiligten viel Ärger ersparen.

Mietminderungen sind bei Ruhestörung durch Klimatechnik möglich

Laute Nachbarn, bellende Hunde, spielende Kinder: Geräusche und gelegentlicher Lärm sind in einem Mietshaus kaum zu vermeiden. Findet eine Ruhestörung aber regelmäßig und über einen längeren Zeitraum auf, dann stellt sich aus gesetzlicher Sicht ein Mietmangel ein, der auch eine Mietminderung rechtfertigt. Denn anhaltender Lärm schränkt nicht nur die Wohn-, sondern auch die Lebensqualität empfindlich ein und kann zu einem echten Problem in der Nachbarschaft werden. Mieter haben in diesem Fall das Recht, eine Mietminderung bei ihrem Vermieter geltend zu machen. Die Miete kann in diesen Fällen um ca. 10% gekürzt werden.

Der Lärmverursacher muss seinerseits in diesem Fall mit einer Abmahnung vom Vermieter wegen anhaltendem Lärm rechnen. Wird dieser Lärm in der Wohnung nicht zeitnah abgestellt, dann droht im schlimmsten Fall die Kündigung. Im Falle einer sehr starken Lärmbelästigung kann sogar das Ordnungsamt einschreiten und ein Ordnungsgeld verhängen.

Erlaubnis der nachbarlichen Gemeinschaft muss auch bei einer WEG erfolgen

Auch Eigentümer einer Wohnung dürfen nicht einfach so ein Klimagerät in ihrer Eigentumswohnung verbauen, ohne die Hausgemeinschaft vorab um Erlaubnis zu fragen. Wird die Anlage einfach so ohne die Zustimmung verbaut, dann hat jeder Eigentümer einer Wohnung das Recht, den Rückbau zu verlangen.

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Was tun, wenn die Klimatechnik aufgrund einer Lärmbelästigung verboten wurde?

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In vielen Fällen kann eine Einigung zwischen den Mietern im Haus hergestellt werden. So können sie zum Beispiel Zeiten vereinbaren, in denen die Geräte nicht laufen und entsprechend eine vereinbarte Ruhezeit eingehalten wird. So können beide Seiten zu ihrem Recht kommen und niemand fühlt sich durch eine Ruhestörung beeinträchtigt oder muss eine Mietminderung verlangen.

Kommt es aber am Ende nicht zu einer Einigung über eine Ruhezeit, dann gibt es trotzdem Alternativen. Lärm wird in der Regel durch das Außengerät verursacht, das außen am Haus angebracht wird. Ein Schlauch führt durch die Dämmung zur Inneneinheit. Der Wärmeaustausch findet aber in der Regel im Außenbereich statt und verursacht dadurch entsprechend viel Lärm. Hinzu kommt der Baulärm, den Nachbarn für die Installation in Kauf nehmen müssen.

Monoblock-Anlagen als Alternative zur Split-Technik mit Außengerät

Eine wunderbare Alternative zur Ruhestörung und Lärmbelästigung solcher Split-Geräte sind Monoblock-Anlagen. Diese werden ausschließlich in den eigenen vier Wände installiert, sodass Lärm kaum nach außen dringen kann. Es handelt sich dabei um eine kompakte Klimalösung, die ohne aufwändige Installation und ohne Baulärm auskommt. Die Hausfassade bleibt sauber, die Dämmung intakt und es kommt nicht zu einer Ruhestörung anderer Mieter im Haus. Der Lärm bleibt in der eigenen Wohnung. Auch der Vermieter muss bei der Nutzung eines Monoblock-Gerätes nicht um Erlaubnis gefragt werden.

Mobile Klimaanlagen zur Vermeidung von Ruhestörung und Lärmbelästigung

Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf mobiler Klimalösungen, die zuhause nur noch an den Strom angeschlossen werden müssen. Auch hierfür brauchen Sie sich weder die Erlaubnis anderer Mieter, noch die des Vermieters einzuholen. Sie können flexibel in verschiedenen Räumen im Haus eingesetzt werden und müssen sich an keine Ruhezeit halten.

Klimaanlage vs. Wärmepumpe: Was ist die bessere Lösung?

Eine Wärmepumpe dient wie der Name schon sagt primär dazu, Wärme zu erzeugen. Sie erhitzt das Wasser und kann zum Beispiel auch als Wärmequelle für die Fußbodenheizung genutzt werden. Im Zuge der globalen Erwärmung gilt die Wärmepumpe als besonders ressourcenschonend und wird sogar staatlich gefördert. Auch wenn moderne Wärmepumpen schon eine Kühlfunktion haben und Klimaanlagen auch Räume erwärmen können, bleiben zwischen beiden Geräten mit der Kälte- und der Wärmeerzeugung auch unterschiedliche Einsatzgebiete.

Eine Lösung kann hier die Wärmepumpen-Klimaanlagen als Komplettlösung sein. Durch die integrierte Kühlfunktion können die Räume im Haus in den Sommermonaten auf eine angenehme Temperatur gebracht werden, ohne dass die Ruhe anderer Mieter im Haus gestört wird oder plötzlich das Ordnungsamt vor der Tür steht. Moderne Geräte verfügen sogar über einen Nachtmodus, der die Schallleistung während der Ruhezeit noch einmal verringert und es dadurch auch in der Nacht nicht mehr zu einer Ruhestörung kommt.

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Tipps für den Kauf einer Klimaanlage ohne Lärmbelästigung

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Moderne Klimalösungen sind heute bei Weitem nicht mehr in der ganzen Nachbarschaft zu hören. Auch müssen Sie sich heute nicht mehr zwischen einer guten Leistung und einem leisen Betrieb entscheiden. In unserem Shop haben wir sehr moderne Lösungen, die ruhestörenden Lärm vermeiden und auch sonst alle Ansprüche an eine moderne Klimalösung erfüllen.

  • Geräuscharmer Betrieb
    Beim Kauf des Gerätes sollten Sie exakt auf die angegebene DB-Zahl achten. Wir haben bereits moderne Klimalösungen in unserem Shop, die mit einem Schalldruck von nur 19 dBA arbeiten und daher nahezu unbemerkt sind. Auch Sie selbst werden in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus durch den Betrieb nicht eingeschränkt.
  • Schallschutzhauben
    Damit alle Mieter ungestört zusammenleben und Ruhezeiten eingehalten werden, gibt es spezielle Schallhauben zu kaufen. Insbesondere im städtischen Raum mit einer verdichteten Bauweise ist diese Art der Schalldämmung sinnvoll, damit Ruhe in die Nachbarschaft einkehrt. Durch den Einsatz der Haube muss nicht der teils sehr große Abstand zum Nachbarhaus eingehalten werden und Sie können durch die Einhausung auch vermeiden, dass Sie das Gerät nachts ausschalten müssen, um die Nachtruhe einzuhalten. Es handelt sich dabei nicht nur um einen reinen Schallschutz, sondern auch um einen Schutz vor Umwelteinflüssen und vor unbefugtem Zugriff.
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Fazit: Kann mir mein Nachbar meine Klimaanlage verbieten?

Nein, ein pauschales Verbot für die Klimatisierung von Räumen darf weder von anderen Mietern noch von Nachbarn einer Eigentümergemneinschaft ausgesprochen werden. Wichtig ist, dass die Geräte geräsucharm sind und die festgelegten Immissionswerte nicht überschritten werden. Insbesondere in dicht bebauten Wohnsiedlungen kann es bei älteren Split-Anlagen zu einer Geräuschbelästigung durch die Außeneinheit kommen. Hier lohnt es sich, über eine Neuanschaffung nachzudenken bzw. ein Monosplit-Gerät für die eigenen vier Wände zu kaufen.

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